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Im Sterbefall - was ist zu tun?

Bei einem Sterbefall im Haus muss als erstes ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. In der Regel ist dies der Hausarzt, sein Vertreter oder der Notfallarzt.

Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, so rufen Sie am besten den Notfallarzt (Tel: 116 117). Bis zum Eintreffen des Arztes nehmen Sie bitte keine Veränderungen an dem Verstorbenen vor.

Sie haben 36 Stunden Zeit, bis der Verstorbene abgeholt und überführt werden sollte. Nehmen Sie sich also Zeit und überstürzen Sie nichts.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, im Heim oder Hospiz unternimmt die dortige Verwaltung die ersten Schritte.

Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt eine Todesbescheinigung aus. Dazu benötigt er den Personalausweis oder eventuell andere Papiere zur Identifizierung des Verstorbenen.

Nun können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

0431 -221 39 79 0



Im Sterbefall - was benötigen wir?

Bei Ledigen: Geburtsurkunde, Personalausweis

Bei Verheirateten: Heiratsurkunde und das Familienbuch, Personalausweis

Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und das Familienbuch, amtl. Nachweis über den Tod des Ehepartners (Sterbeurkunde), Personalausweis

Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und das Familienbuch, Nachweis über rechtskräftige Scheidung, Personalausweis

Bei Kindern: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch der Eltern


Unterlagen, die wir im weiteren Verlauf benötigen:

  • Renten- und Pensionsbescheide
  • Krankenversicherungskarte
  • Graburkunde / Grabbriefnummer
  • Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherungspolicen
  • Unterlagen zu Gewerkschaftsmitgliedschaft, über Zusatzrenten vom Versorgungs- und Ausgleichsamt, Blindengeld, Wohngeld, etc.
  • GEZ Nummer
  • Anschlussnummer Telefon
  • Versicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz etc.)
 
 
 
 
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